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Eine Immobilie in Spanien verkaufen

Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess. Ein Verkauf im Ausland bringt Unterschiede in Sprache, Kultur, Gesetzen, Steuern und Verwaltung mit sich — wir beraten Sie und kümmern uns um die wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, damit Sie sich sicher fühlen. Unser Marketing folgt dem spanischen Decreto 218.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie der Urkunde (Escritura) und eine Nota Simple aus dem Grundbuch, nicht älter als einen Monat.
  • Kopie der letzten bezahlten Rechnung der Gemeinschaftskosten (Comunidad).
  • Bescheinigung der Gemeinde über die Zahlung der Grundsteuer (IBI).

Wir empfehlen, eine Anwaltskanzlei zu beauftragen — idealerweise mit Spanisch- und Englischkenntnissen — die Ihre Interessen schützt und rechtliche sowie steuerliche Fragen übernimmt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zum Verkauf Ihrer Immobilie.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen? Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns in Kürze.

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